TESTPFLICHT
Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus muss beim Besuch einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe derzeit entweder ein höchstens 24 Stunden altes negatives Schnelltestergebnis oder ein höchstens 48 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.
Um unsere Mitarbeiter*innen zu entlasten, bitten wir Sie einen entsprechenden Test möglichst mitzubringen.
Im Verhinderungsfall bieten wir eine Schnelltestmöglichkeit in unserer Einrichtung in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr an.
BESUCHSREGELUNG im Oranienhof
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben gelten unter anderem folgende Besuchsregeln:
- Es besteht eine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht in der Einrichtung. Bitte tragen Sie Ihre FFP2-Maske bis zum jeweiligen Besuchsort Ihrer Angehörigen/Besuchten und sind sich der Verantwortung für den Infektionsschutz während Ihres Aufenthalts im Bewohner*innenzimmer bewusst (Frischluftzufuhr/das Lüften des Zimmers mindestens alles 30 Minuten).
- Der Zutritt ist nur bei Symptomfreiheit erlaubt.
- Die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind dringend zu beachten z. B. die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen innerhalb des Hauses, Händedesinfektion, sowie die Hust- und Niesetikette.
- Wir haben keine festen Besuchszeiten. Sie können Ihren Besuch individuell / ohne zeitlichen Begrenzung gestalten (sowohl unter Beachtung der Bedürfnisse der Besuchten, als auch unter Beachtung des betrieblichen Ablaufes). Bei Zusammenkünften von mehr als 5 Personen bitte wir im Vorfeld um entsprechende Anmeldung.
- Da im Oranienhof fast ausschließlich Doppelzimmer vorhanden sind – und die notwendige Abstandsregelung vor diesem Hintergrund nicht kontrolliert eingehalten werden kann, bitten wir Sie im Rahmen der notwendigen Präventionsmaßnahmen, sich möglichst im dafür vorgesehenen Besucherbereich unseres Hauses aufzuhalten (Eingangsbereich).
Vielen Dank für Ihr Verständnis